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Qualitätsbericht

Qualitätsmanagement

Laut Gesetz muss jedes Krankenhaus alle zwei Jahre den sogenannten strukturierten Qualitätsbericht nach §137 SGB (Sozialgesetzbuch) V erstellen und veröffentlichen. Diese gesetzliche Vorgabe tritt erstmals zum 31. August 2005 in Kraft und gilt rückwirkend für das Jahr 2004. Den Krankenhäusern ist vorbehalten, eigene Berichte jederzeit zu erheben und zu publizieren. Auch hat jede Klinik das Recht, mehr als die vom Gesetzgeber geforderten Angaben zu machen.<br> Die Pflicht der Krankenhäuser, ihren Bericht zu veröffentlichen, soll mehr Transparenz für Patienten und Krankenkassen garantieren.

Qualitätsbericht

[PDF] Qualitätsbericht 2015 (1,1 MB)
[PDF] Qualitätsbericht 2013 (700 KB)
[PDF] Qualitätsbericht 2012 (529 KB)
[PDF] Qualitätsbericht 2010 (2,3 MB)
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